Krankmeldungen


  • Die Krankmeldung erfolgt am ersten Tag der Erkrankung telefonisch durch einen Erziehungs-berechtigten in der Zeit zwischen 7.20 Uhr und 8.00 Uhr. Dadurch werden Unklarheiten über den Verbleib der Schülerin bzw. des Schülers vermieden. 
  • Eine Krankmeldung über das Kontaktformular auf der Homepage wird bis 8.00 Uhr akzeptiert.
  • Bei längerer Erkrankung erfolgt eine schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten spätestens nach 5 Krankheitstagen.
  • An den Tagen unmittelbar vor und nach den Ferien ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
  • In begründeten Fällen kann die Schule die Vorlage eines Attestes verlangen. 

Online - Krankmeldung

Die Möglichkeit der Online-Krankmeldung richtet sich nur an Erziehungsberechtigte, nicht an Schülerinnen und Schüler.

Eine Krankmeldung über das Kontaktformular auf der Homepage wird bis 8.00 Uhr akzeptiert.

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Schulgesetz NRW § 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen (2)

Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.